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Donnerstag, 27. Mai 2010 um 17:19

Atlas IMMO GbR 11 – Gesellschafterversammlung am Mittwoch, den 09. Juni 2010, 14:00 Uhr

Kategorie: Atlas Fonds

 

 

Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, wurde von der Atlas Treuhand GmbH bisher die Einberufung einer Gesellschafterversammlung abgelehnt. Ebenso verhinderte die Atlas Treuhand GmbH bisher, dass die Anleger der Atlas IMMO GbR 11 miteinander in Kontakt treten konnten.

Der in unserem Auftrag von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte daraufhin eingereichte Klage beim Landgericht Stuttgart wurde vollumfänglich stattgegeben und die Atlas Treuhand GmbH antragsgemäß verurteilt.

Heute, am 27.05.2010 hat nunmehr die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart stattgefunden. Eindeutiger Hinweis des OLG Stuttgart: die Atlas Treuhand GmbH  muss die Adressen zur Willensbildung der Gesellschafter untereinander herausgeben. Das Urteil wird voraussichtlich Mitte Juni 2010 ergehen.  

Offenbar hatte es die Atlas Treuhand GmbH bereits geahnt, dass sie auch in zweiter Instanz verlieren wird. Sträubte sie sich bisher gegen die Freigabe der Informationen mit „Händen und Füßen“, kann es der Atlas Treuhand GmbH jetzt nicht mehr schnell genug gehen, und hat buchstäblich die Flucht nach vorne angetreten.

Versammlung am Mittwoch Nachmittag, 14:00 Uhr

 „Da werden wohl nicht viele kommen“ – lautet vermutlich das Kalkül der Atlas Treuhand GmbH.

Die Reaktionen der Anleger fallen dementsprechend aus. In einer Email bringt es eine Anlegerin wie folgt auf den Punkt:

„Anbei das Schreiben von Atlas, u.a. mit dem Termin für die Gesellschafterversammlung. Ich muß schon sagen, das haben die von Atlas ja wieder toll eingefädelt. Die Gesellschafterversammlung wurde auf Mittwoch, den 09.06.2010 um 14: Uhr gelegt, also mitten in der Woche und genau dann, wenn die meisten arbeiten müssen und daher nicht kommen können.“

Was sich wie ein verspäteter Aprilscherz liest, ist tatsächlich bitterer Ernst. Offensichtlich versucht die Atlas Treuhand GmbH – diesmal im Hauruck-Verfahren – Fakten zu schaffen.

Das darf nicht passieren.

Um die Interessen unserer Atlas-Mitglieder auf der Versammlung gewahrt zu wissen, welche nicht an der Versammlung teilnehmen können, haben wir unsere Vertrauensanwälte in Sachen Atlas, die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte beauftragt, diese Anleger auf der Versammlung zu vertreten.

In der jetzigen Situation ist es sicher im Interesse ALLER Anleger des Atlas Fonds Nr. 11, dass eine Mehrheit der Anleger auf der Versammlung vertreten ist. Wir möchten Sie daher bitten – sollten auch Sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können – sich ebenfalls von unseren Vertrauensanwälten kostenfrei vertreten zu lassen. Die Kosten für Ihre Vertretung auf der Versammlung werden vom Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. getragen.

Bitte senden Sie uns diese Vollmacht entweder im Original, per Fax oder eingescannt per Email zurück. Für weitere Informationen stehen Ihnen auch unsere Vertrauensanwälte unter www.bruellmann.de gerne zur Verfügung.