Anleger, die sich an dem Riesenradfonds Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt haben, befürchten derzeit den Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals. Der Fonds, der von der ABN-AMRO-Tochter Delbrück Bethmann Maffei (DBM) aufgelegt wurde, ist in eine erhebliche finanzielle Schieflage gerutscht. Von den geplanten drei Riesenrädern in Berlin, Orlando und Peking ist bis heute nicht viel in die Tat umgesetzt worden.
In Peking ist bisher nur das Fundament gelegt worden, obwohl hier laut Prospekt vorgesehen war, dass sich das Rad schon bei den Olympischen Spielen im Sommer 2008 drehen sollte. Im Emissionsprospekt heißt es hierzu noch optimistisch:
„Der Projektentwickler und das beauftragte Bauunternehmen gehen davon aus, dass am Standort Peking das geplante Aussichtsrad mit 208 Metern Höhe zu Beginn der 29. Olympischen Sommerspiele im Jahr 2008 neue Maßstäbe setzen wird.“
Der Grund für die Verzögerung liegt nach dem dem Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. vorliegenden Zwischenbericht des Global View Fonds in der langwierigen Abstimmung der technischen Baunormen; erst jetzt hat man sich darauf verständigt, dass das Aussichtsrad „auf Basis chinesischer Normen zu realisieren“ ist.
Mindestens genau so düster sieht es auch bei den Projekten in Berlin und Orlando aus. Dort - so kann man das wohl sagen - sind die Projekte bereits in der Entwicklungsphase stecken geblieben. Der Fonds hat derzeit das Problem, dass von den Banken keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden; dass heißt, die Projekte können nicht vorangetrieben werden – es droht der Totalverlust. Dabei hatte der Riesenradfonds bei über 10.000,00 Anlegern über 208 Mio. € eingesammelt, von denen jetzt wohl nichts mehr übrig ist. Sollte es nicht gelingen, genügend Fremdmittel von den Banken zu erhalten, steht der Fonds schlicht vor dem Aus.
Viele Anleger werden sich jetzt zu Recht fragen, wie es sein kann, dass das gesamte von Ihnen investierte Kapital in Höhe von 208 Mio. € ausgegeben wurde, ohne dass zuvor abgesichert wurde, dass auch die anschließend notwendigen Fremdmittel gewährt werden. Nach Ansicht der Vertrauensanwälte des Vereins Anleger-helfen-Anlegern e. V. bestehen für Anleger gute Chancen, auch von den vermittelnden Banken Schadensersatz zu fordern, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind diesen nämlich verpflichtet, die Anleger im Rahmen der Anlageberatung umfassend über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage zu informieren.
Zudem ist für die Anleger auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den so genannten Kick-Back-Zahlungen hilfreich (Beschluss vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07). Danach muss eine Bank gegenüber dem Kunden offen legen, wenn Sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anlage eine Rückvergütung (so genannte Kick-Back-Zahlung) erhält. Kommt die Bank im Rahmen der Beratung einer oder mehrerer Pflichten nicht nach, so macht sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Viele Anleger, die sich in den letzten Monaten an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e. V. gewandt haben, konnte vor den Hintergrund dieser Rechtsprechung und mit Hilfe der Vertrauensanwälte schon geholfen werden. Auch in diesem Fall sollten Anleger daher nicht zögern, sich zu informieren. Schließlich schaden Informationen nur demjenigen, der sie nicht hat.
Betroffen Anleger sollten nicht zögern, sich mit ihrem Fall an den Verein zu wenden und von ihrem Fall berichten. Durch die Bündelung der Informationen, die die Anleger untereinander zusammentragen, entsteht dann oft genau das „Gesamtbild“, das letztendlich allen hilft, ganz im Sinn des Vereinszwecks Anleger-helfen-Anlegern e.V.
Anleger, die ebenfalls betroffen sind, können über unser Kontaktformular weitere Auskünfte erhalten.