Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. darf weiter mit der Google-Anzeige
„Hilfe für Markus Frick Geschädigte! Informieren Sie sich hier kostenlos.“
werben!
Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. tritt seit 2008 erfolgreich für die Interessen geschädigter Anleger ein, indem er die Interessen geschädigter Anleger bündelt und Sammelklagen organisiert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen Markus Frick wegen des Verdachts strafbarer Marktmanipulationen am Aktienmarkt erhoben. Viele ehemalige Leser des von Herrn Markus Frick redaktionell betreuten Börsenbriefes fühlen sich geschädigt.
Der selbsternannte Börsencoach Markus Frick wollte dem Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. gerichtlich verbieten lassen, mit dem Suchbegriff „Markus Frick“ Google-Anzeigen zu schalten. Dabei hat Herr Markus Frick vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten. Die Klage des Herrn Markus Frick wurde mit Urteil vom 20.01.2011 (zwischenzeitlich rechtskräftig) abgewiesen. In den Entscheidungsgründen führt das Landgericht Stuttgart aus:
„Die Beklagte [der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V.] ist ein Anlegerschutzverein. Der Beklagte hat entsprechend seiner Satzung, die Aufgabe, geschädigten Anlegern zu helfen und diese zu unterstützen. Der Beklagte muss daher die Möglichkeit haben darauf hinzuweisen, bei welchen Anlagefällen er gerade verstärkt tätig ist. Hierüber darf er zutreffend berichten und auch werben. Eine Persönlichkeitsverletzung liegt in einer solchen Konstellation nur vor, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt würden, was hier nicht der Fall ist.“
Gegen dieses Urteil hat Herr Markus Frick Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Aufgrund der richterlichen Hinweise des Oberlandesgericht Stuttgart wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil des Landgericht Stuttgart wurde damit rechtskräftig.
Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. wird auch zukünftig weiter von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und im Rahmen des Zulässigen kritisch über Anlagefirmen und Anlageprodukte berichten. Wenn notwendig, wird er auch künftig sein Recht auf freie Meinungsäußerung – wie hier – erfolgreich durchsetzen.
Anleger, die Probleme mit ihrer Kapitalanlage haben, können sich an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. wenden und von ihrem Fall berichten. Durch die Bündelung der Informationen, die die Anleger untereinander zusammentragen, entsteht oft genau das „Gesamtbild“, das letztendlich allen hilft, ganz im Sinn des Vereinszwecks Anleger-helfen-Anlegern.
Weitere Informationen über Markus Frick finden Sie hier!