Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. plant die Finanzierung von Musterklagen gegen Rechtsschutzversicherungen, die in Lehman Brother Schadensfällen eine Kostenübernahme ablehnen.
Unseren Vertrauensanwälte liegen von einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen bereits Deckungszusagen in Lehman Brothers Schadensfällen vor. Einige Versicherungsgesellschaften verweigern allerdings die Kostenzusage und berufen sich dabei auf die sog. "Spiel- und Wettklausel" in den Allgemeinen Rechtschutzbedingungen.
Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hält das Vorgehen dieser Rechtsschutzversicherung für nicht richtig, ja geradezu dreist: Erst werden Bankkunden, die eine sichere Kapitalanlage suchen - in vielen Fällen sogar als Altersvorsorge – von ihren Banken Lehman Brother Zertifikate „angedreht“ und anschließend werden diese Anleger, die eine sichere Anlage wollten, von ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung als "Zocker" und "Spekulanten" dargestellt und ihnen Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte versagt.
Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hat sich daher entschlossen, in geeigneten Fällen Musterklagen gegen diese Rechtsschutzversicherungen zu finanzieren. Betroffene Anleger können sich hier an den Verein wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen!