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AKURA Verantwortliche im Visier der Staatsanwalt

Januar 2011 - Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen verschiedene Verantwortliche aus dem „AKURA-Umfeld“. So sollen sich unter anderem die Herren Dieter H. und Hartmut U. zu Lasten verschiedener „AKURA-Gesellschaften“ persönlich bereichert haben und so letztendlich die Anleger, die sich an diesen Firmen entweder in Form von atypischen Beteiligungen oder in Form von Genussrechten beteiligt haben, geschädigt haben.

 

Der Verein Anleger helfen Anlegern e.V. eruiert derzeit, inwieweit für Anleger die Möglichkeit besteht, im Rahmen einer Sammelklage gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Die Vertrauensanwälte haben bereits zahlreiche Erfolge für AKURA-Anleger erreicht. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 02.09.2009, Az.: 3 O 165/08, hinzuweisen, in welchem einer AKURA-Anlegerin zu 100 % Schadensersatz zugesprochen wurde.

 

Wegen der aktuellen Entwicklung ist AKURA-Anlegern (I. bis IV.) dringend zu empfehlen, sich weiter zu informieren, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Achtung vor gefährlichen Ratschlägen!

Viele Anleger berichten uns, dass Sie jetzt von Ihrem Berater einen bestimmten Anwalt empfohlen bekommen. Dabei ist aber zu beachten, dass dieser letztlich (auch) die Interessen Ihres Beraters/Vermittlers vertritt, der Ihnen die Probleme erst eingebrockt hat. Ob es ein guter Rat ist, auf denjenigen zu hören, der bereits in der Vermittlungsphase nicht Ihre Interessen berücksichtigt hat, ist zu bezweifeln!  

 

Anleger die sich weiter informieren möchten, können sich mit dem folgenden Kontaktformular unverbindlich an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. wenden. Informationen schaden schließlich nur demjenigen, der sich nicht hat.

AKURA II. Kapital Management AG zum Schadensersatz verurteilt

 

Stuttgart, 03.11.2009 – Einer AKURA II – Anlegerin (Genussrechte) wurde mit Urteil vom 02.09.2009 vom Landgericht Bad Kreuznach Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Bad Kreuznach sprach der Klägerin sämtliche Zahlungen, die sie bislang an die AKURA II. Kapital Management AG geleistet hat, als Schadensersatz zu. Zudem muss die Anlegerin keine weiteren Raten mehr zahlen (Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 02.09.2009, Az.: 3 O 165/08, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil wurde von den Vertrauensanwälten des Vereins Anleger helfen Anlegern e.V. erstritten.

 

Anleger, die ebenfalls nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß über die tatsächlichen Risiken von atypischen Beteiligungen und Genussrechten aufgeklärt wurden (insbesondere das Totalverlustrisiko), haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Schließlich schaden Informationen nur demjenigen, der Sie nicht hat!

 

Wir helfen Ihnen!

Informieren Sie sich unverbindlich. Informationen schaden schließlich nur demjenigen, der sie nicht hat! Schreiben Sie uns hier eine Mitteilung.

 

AKURA und AKURA II Kapital Management AG

 

Die AKURA Kapital Management AG und die AKURA II Kapital Management AG aus Würzburg bieten für Anleger atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte an. In beiden Fällen haben die Anleger nach dem Konzept die Wahl, ob sie ihre Einlage per Einmalzahlung (Einmalanleger) oder ratenweise erbringen (Ratensparer).

 

Nach den Erfahrungen des Vereins Anleger-helfen-Anlegern e. V. wissen viele Anleger, die sich als atypisch still Beteiligte oder in Form von Genussrechten an einem Unternehmen beteiligt haben nicht, welche Risiken damit verbunden sind. Immer wieder wird uns berichtet, dass ihnen die Anlage praktisch als eine zur Altersvorsorge geeignete Anlage empfohlen wurde.

 

Dabei verweisen die Berater gerne auf Flyer und Werbebroschüren, in denen das Unternehmenskonzept in der Weise dargestellt wird, dass die Gelder der Anleger in verschiedene Bereiche investiert werden. Den Anlegern wird dadurch häufig suggeriert, dass es sich um eine sichere Sache handelt; schließlich wird auch gerne darauf hingewiesen, dass das Geld der Anleger auch in Immobilien investiert wird, welche ja einen Sachwert darstellen, der auch bei einer Inflation Bestand hat.

 

Nach unsere Ansicht bergen solche Beteiligungsmodelle jedoch eine ganze Reihe von Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema atypisch stille Beteiligungen oder Genussrechte wünschen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Schließlich schaden Informationen nur demjenigen, der Sie nicht hat!

 

Wir helfen Ihnen!

Informieren Sie sich unverbindlich. Informationen schaden schließlich nur demjenigen, der sie nicht hat! Schreiben Sie uns hier eine Mitteilung.