Als Anleger sich entschlossen haben, dieser Gesellschaft Ihr Geld anzuvertrauen waren die Ziele meistens:
Der Kinostart des von den Anlegern finanzierten Films BloodRayne war für alle Beteiligten jedoch ein herbe Enttäuschung. Im Lexikon des Internationalen Films heißt es zu BloodRayne:
„Horrorfilm nach einem Videospiel, der eine notdürftig zusammengefügte Geschichte ohne innere Logik erzählt. Allein die recht hohen Produktionskosten und die erstaunliche Besetzung lassen kurzzeitig aufhorchen.“
Zu allem Überfluss wurde der Film dann auch noch für die Goldene Himbeere 2007, die in der Filmbranche am meisten gefürchtete Auszeichnung für den schlechtesten Film, nominiert! Dies dürfte die Bestrebungen der Fondsverwaltung erheblich erschweren, insbesondere über die DVD-Vermarktung des Films, die Investitionen wieder einzuspielen.
Die Fondsverwaltung hat daher im Geschäftsbericht 2005/2006 folgendes, für die Anleger unangenehmes Fazit verkündet:
„Fazit: Insgesamt werden Anleger als Rückfluss von Boll 7 zwischen 50 und 65% erhalten. Dies ist für alle Beteiligten nicht erfreulich, aber die Unwägbarkeiten sind nun mal das Wesen einer unternehmerischen Beteiligung.“
„Man könnte auch den Schluss ziehen,“ so die Fachzeitschrift kapital-markt-intern in der Ausgabe 21/08, „wer in Boll-Beteiligungen investiert, muss mit Kapitalverlusten rechnen.“
Doch als wären die Verluste noch nicht schlimm genug, droht den Anlegern möglicherweise noch weiteres Ungemach; dann nämlich, wenn vom Finanzamt die Steuervorteile zurückgefordert würden. Dies ist in der Vergangenheit bei anderen Medien/Filmfonds schon geschehen. Lag der Fonds in diesen Fällen nicht bereits durch Fehlinvestitionen danieder, wurde der Gesellschaft – und damit den Anlegern – oft die steuerrechtliche Neueinstufung des Fonds zum Verhängnis.
Ein Horrorszenario für jeden Anleger - dabei sollte der Horror doch eigentlich nur im Film statt finden...
Was können wir für Sie tun?
Aus langjährigen Erfahrungen ist uns bekannt, dass die Berater/Vermittler gerne einen erstaunlichen Aktionismus an den Tag legen und „Hilfestellungen“ anbieten, sobald die Kapitalanlage, die sie einmal vermittelt hatten, in „Schieflage“ gerät. In Wahrheit versuchen diese Vermittler jedoch häufig nur, die „eigene Haut zu retten“ und von möglichen Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen sich selbst abzulenken. Oder aber die Berater tauchen unter oder setzten sich ab.
Die einzige sinnvolle Unterstützung kann daher nur von neutraler Seite kommen.
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Hierfür schöpfen wir alle Möglichkeiten aus. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung machen.
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