Insolvenz EuropLeasing
Achtung! Verjährung droht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlaß wenden wir uns heute an Sie als Gesellschafter der EuropLeasing AG. Wie Ihnen seit geraumer Zeit bekannt ist, befindet sich Ihre Beteiligungsgesellschaft in Insolvenz.
Dabei war Ihnen die Beteiligung an der EuropLeasing AG ursprünglich verkauft worden, um Steuern zu sparen und/oder als Baustein zur privaten Altersvorsorge – mit dem (angeblichen) Nebeneffekt, dass sich die Fondsbeteiligung quasi wie von selbst finanziert und hohe Renditen erzielt.
Wie sich in der Vergangenheit ein ums andere Mal gezeigt hat, fallen Versprechungen und Realität oft auseinander. Statt hohe Renditen zu erzielen befindet sich Ihre Gesellschaft nun in Insolvenz und das eingesetzte Kapital droht unwiderruflich verloren zu gehen.
Bislang haben Sie im wesentlichen folgende Möglichkeiten, den eingetretenen Schaden zu reduzieren um das Totalverlustrisiko der Beteiligung zu verhindern.
Schadenersatz gegen die Hintermänner der EuropLeasing AG
Nach aktueller Rechtsprechung hätten die Hintermänner der EuropLeasing AG, d.h. Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die Treuhandkommanditistin, angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation der EuropLeasing AG bereits 2005 dafür Sorge tragen müssen, dass mit dem Prospekt nicht mehr für die Beteiligungen geworben wird. Daraus resultieren erfahrungsgemäß Schadensersatzansprüche, welche bei erfolgreicher Durchsetzung den Anleger so stellen, als habe er seine Beteiligung nicht gezeichnet.
Schadenersatz wegen Beratungs- und Aufklärungsverschulden
Kaum ein Vermittler, der über fehlende Verkaufsmöglichkeiten, ausfallende Ausschüttungen oder das mit der Beteiligung einhergehende Verlustrisiko aufklärt. Daraus resultieren erfahrungsgemäß Schadensersatzansprüche, welche bei erfolgreicher Durchsetzung den Anleger so stellen, als habe er seine Beteiligung nicht gezeichnet.
Anmeldung/Durchführung Insolvenzverfahrens
Parallel hierzu ist die Anmeldung und Durchsetzung der Ansprüche im Insolvenzverfahren sicherzustellen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um Ihre diesbezüglichen Möglichkeiten kümmern, bleiben diese in der Regel auf der Strecke. Hier ist es enorm wichtig, dass die Ansprüche der Gesellschafter gebündelt werden, um mit anderen Großgläubigern und dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können.
Nunmehr droht jedoch weiteres Ungemach.
Da sich die Insolvenz der EuropLeasing AG nunmehr zum dritten Mal jährt, laufen Sie nunmehr Gefahr, dass sämtliche Ihnen (noch) zur Verfügung stehenden Ansprüche zum 31.12.2009 verjähren!
Um dieses Risiko ausschließen zu können, sollten Sie nicht zögern und in Ihrem eigenen Interesse aktiv werden. Dies gilt jetzt umso mehr, insbesondere in Anbetracht des nahenden Jahresendes.
Wir laden Sie daher ein, Mitglied in unserem Verein zu werden. Für einen einmaligen Mitgliedsbeitrag von € 60,-- können Sie eine für Sie kostenlose Erstberatung durch unsere Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen. Dabei können Sie dann auch die Möglichkeiten besprechen, wie die Verjährung Ihrer Ansprüche verhindert werden kann.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung zur Verfügung. Bedenken Sie: Informationen schaden nur demjenigen, der sie nicht hat!
Vom 20. bis 21. März 2012 finden in Berlin die Gesellschafterversammlungen verschiedener Life...
Am 21.09.2011 hat die Staatsanwaltschaft Berlin Büros und Privatwohnungen der BAC sowie der Herren...
Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. darf weiter mit der Google-Anzeige
„Hilfe für Markus Frick...