Atypisch stille Beteiligungen wurden oft zur Altersvorsorge verkauft, mit der Möglichkeit darüber hinaus Steuern zu sparen und hohe Renditen zu erzielen. Wie sich in der Vergangenheit ein ums andere Mal gezeigt hat, fallen Versprechungen und Realität jedoch oft auseinander.
So haben eine Vielzahl von atypisch stillen Gesellschaftern ihre Einlagen u.a. bei der Göttinger Gruppe (Securenta AG), Real Direkt AG, Euro-Gruppe vollständig verloren.
Der Anleger einer atypisch stillen Beteiligung ist am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Somit Mitunternehmer ohne Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte.
Die vertraglich vereinbarten Zahlungen erbringen die Anleger als monatliche Zahlung (Sparplan) oder als Einmalanlage. Vertragslaufzeiten von bis zu 40 Jahren sind keine Seltenheit. Während der Laufzeit gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Im Falle eines Zusammenbruchs des Unternehmens drohen noch zusätzliche Nachschusspflichten.
Ein häufiges Argument des Anlegers für seine Kaufentscheidung ist immer wieder mit dem Hinweis verbunden: „Ich habe mich in Sicherheit gefühlt, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass der Staat unseriöse Kapitalanlageprodukte steuerlich fördert.“
Wie sieht es bei Deltoton-Beteiligungen heute aus?
Viele Anleger der Deltoton AG (ursprünglich: Frankonia Wert AG, Frankoniasachwert AG bzw. Frankoniawert AG) sind geschockt.
Wie uns von betroffenen Anlegern mitgeteilt wurde, kann das sog. Auseinandersetzungsguthaben einzelner Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 10 Jahren negativ sein, sodass sie von der Deltoton AG bereits aufgefordert wurden, den Fehlbetrag auszugleichen. In diesen Fällen erhalten die Anleger nicht nur ihre Einlage nicht mehr zurück, sondern müssen darüber hinaus mit einer Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen
Kapitalverlust und Nachschusspflicht!
Dubiose Vertriebsmethoden – Anleger selten auf Risiken hingewiesen!
Zu der vorstehend aufgezeigten Entwicklung passt, dass Anleger oftmals bei der Vermittlung der stillen Beteiligung nicht umfassend von ihrem Vermittler beraten und aufgeklärt wurden. Wie die Zeitschrift FINANZtest bereits in ihrer Ausgabe 05/2004 berichtet hat, „nehmen es die Vermittler bei der Empfehlung dieses Fonds nicht so genau. Sie verschweigen im Beratungsgespräch gern die Risiken und händigen nur einen einfachen Werbeprospekt aus, nicht den 128 Seiten starken Emissionsprospekt“.
Insolvenzverfahren der Vertriebsorganisation Futura Finanz in Hof eröffnet!
Mit Beschluss vom 09.01.2008 wurde vom Amtsgericht Hof das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) wegen Zahlungsunfähigkeit angeordnet. Die Futura Finanz hatte den überwiegenden Teil der Deltoton-Beteiligungsverträge vermittelt.
Anlegern, die durch die Futura Finanz bzw. einen Mitarbeiter der Futura Finanz eine für sie möglicherweise ungeeignete Kapitalanlage erworben haben, kommen als Gläubiger der Futura Finanz in Betracht. Sofern also durch eine von der Futura Finanz vermittelten Anlage ein Schaden entstanden ist, sollte dieser zur Insolvenztabelle der Futura Finanz angemeldet werden.
Was ist zu tun?Beginnend mit den sensationellen Urteilen des Bundesgerichthofs im Juni 2004, wurden von der Rechtsprechung seither konsequent die Rechte geschädigter Anleger gestärkt. Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung zu verschaffen, und sich unverbindlich zu informieren.
Wie hilft der Verein Anleger-helfen-Anlegern?
Um den Mitgliedern bestmöglichst helfen können, trägt der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. Informationen zusammen, die von den Mitgliedern für Mitglieder zur Verfügung stellen.
Infomieren Sie sich! Informationen schaden nämlich nur demjenigen, der Sie nicht hat. Schreiben Sie uns hier eine Mitteilung!