Global View – Vergleichsangebot der Banken: Anleger haben die Wahl zwischen Pest und Cholera


Auch das Riesenrad des Wiener Prater war Vorbild für das Riesenrad des Global View Fonds (Bild von Mai 2009)

Stuttgart/Frankfurt am Main, 06.04.2010 – Derzeit häufen sich die Anfragen geschädigter Global View-Anleger, welche ein Vergleichsangebote von der Bank erhalten haben, welche den Anlegern diese Beteiligung seinerzeit empfohlen hat.

 

Allem Anschein nach, sollen die Global View-Anleger ein zweites Mal über den Tisch gezogen werden. Das „Vergleichsangebot“ sieht vor, dass die Anleger wählen können zwischen Pest und Cholera: entweder erhalten sie 60 % ihrer Einlage sofort oder aber 85 % der Einlage im Jahr 2018.

 

 

 

Statt einer ordentlichen Rendite sollen sich die Anleger innerhalb einer viel zu kurzen Frist entscheiden, ob sie lieber sofort einen Verlust von 40 % erleiden oder einen Verlust von „nur“ 15 % in acht Jahren.

 

Aufgrund der zahlreichen Anfragen haben wir Rücksprache mit unseren Vertrauensanwälten gehalten. Diese raten grundsätzlich davon ab, sich von der Annahmefrist unter Druck setzen zu lassen und das Angebot überstürzt anzunehmen.

 

Nach Auffassung unserer Vertrauensanwälte ist das Angebot unzureichend. Vielmehr sollten die betroffenen Anleger darauf hinwirken, dass endlich eine Gesellschafterversammlung abgehalten wird, auf der die Geschäftsführung und der Initiator Rechenschaft ablegen müssen.

 

Hintergrund für das plötzliche Angebot dürfte sein, dass die Banken derzeit von unseren Vertrauensanwälten massiv angegangen werden und daher ahnen, dass ihnen voraussichtlich eine Prozesslawine droht, welche sie teurer zu stehen kommen wird, als ihr jetziges Angebot. Aus Sicht des Vereins Anleger-helfen-Anlegern e. V. versuchen die beteiligten Banken im Schnellverfahren sich aus der Affäre zu ziehen und sich aufgebrachte Anleger „vom Hals zu schaffen“.

 

Anleger, die sich weiter informieren möchten, können sich mit dem folgenden Kontaktformularfeld unverbindlich an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e. V. wenden. Informationen schaden schließlich nur demjenigen, der sie nicht hat.

 

Global View Riesenradfonds: Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. gründet Geschädigtengemeinschaft

 

Stuttgart, 10.02.2010 - Beim sogenannten Riesenradfonds (Global View Great Wheel Beteiligungs- GmbH & Co. KG) läuft nichts rund. Ein Totalverlust für die über 10.000 Anleger ist praktisch unausweichlich. Dies geht aus dem aktuellen Berichts der Fondsgeschäftsleitung hervor.

 

So ist dem Bericht vom 18.01.2010 zu entnehmen, dass sich die Situation in den einzelnen Projektgesellschaften, in die der Fonds investiert hat, dramatisch verschlechtert hat. Bei der Projektgesellschaft Berlin und Orlando konnte die vorläufige Fortführung der Gesellschaften nur durch die Einräumung von zwei Darlehen gewährleistet werden. Von dem Bau eines Riesenrades ist man hier meilenweit entfernt.

 

Das Vorzeigeprojekt „Peking“ liegt bereits vollends am Boden. Das Ruder hat hier eine Gläubigerbank übernommen, so dass der Fondsgesellschaft „keine weiteren Ansprüche aus dem Projekt“ zustehen, so das nüchterne Fazit im Bericht der Fondsgeschäftsleitung.  

 

Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hat wegen der desolaten Lage des Fonds bereits im letzten Jahr eine Geschädigtengemeinschaft gegründet. Die Vertrauensanwälte des Vereins, die die Anleger in rechtlicher Hinsicht betreuen, sehen sehr gute Erfolgsaussichten, von den beratenden Banken Schadensersatz zu fordern, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs.  

 

Anleger, die ebenfalls betroffen sind, sollten daher nicht zögern, sich an den Verein zu wenden und von ihrem Fall berichten. Durch die Bündelung der Informationen, die die Anleger untereinander zusammentragen, entsteht oft genau das „Gesamtbild“, das letztendlich allen hilft, ganz im Sinn des Vereinszwecks Anleger-helfen-Anlegern e.V.

 

Global View ("Riesenrad-Fonds")

 

Global View – Riesenradfonds hat offensichtlich ein zu großes Rad gedreht!

 

Anleger, die sich an dem Riesenradfonds Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt haben, befürchten derzeit den Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals. Der Fonds, der von der ABN-AMRO-Tochter Delbrück Bethmann Maffei (DBM) aufgelegt wurde, ist in eine erhebliche finanzielle Schieflage gerutscht. Von den geplanten drei Riesenrädern in Berlin, Orlando und Peking ist bis heute nicht viel in die Tat umgesetzt worden.

 

In Peking ist bisher nur das Fundament gelegt worden, obwohl hier laut Prospekt vorgesehen war, dass sich das Rad schon bei den Olympischen Spielen im Sommer 2008 drehen sollte. Im Emissionsprospekt heißt es hierzu noch optimistisch:

 

„Der Projektentwickler und das beauftragte Bauunternehmen gehen davon aus, dass am Standort Peking das geplante Aussichtsrad mit 208 Metern Höhe zu Beginn der 29. Olympischen Sommerspiele im Jahr 2008 neue Maßstäbe setzen wird.“

 

 

Der Grund für die Verzögerung liegt nach dem dem Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. vorliegenden Zwischenbericht des Global View Fonds in der langwierigen Abstimmung der technischen Baunormen; erst jetzt hat man sich darauf verständigt, dass das Aussichtsrad „auf Basis chinesischer Normen zu realisieren“ ist.

 

Mindestens genau so düster sieht es auch bei den Projekten in Berlin und Orlando aus. Dort - so kann man das wohl sagen - sind die Projekte bereits in der Entwicklungsphase stecken geblieben. Der Fonds hat derzeit das Problem, dass von den Banken keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden; dass heißt, die Projekte können nicht vorangetrieben werden – es droht der Totalverlust. Dabei hatte der Riesenradfonds bei über 10.000,00 Anlegern über 208 Mio. € eingesammelt, von denen jetzt wohl nichts mehr übrig ist. Sollte es nicht gelingen, genügend Fremdmittel von den Banken zu erhalten, steht der Fonds schlicht vor dem Aus.

 

Viele Anleger werden sich jetzt zu Recht fragen, wie es sein kann, dass das gesamte von Ihnen investierte Kapital in Höhe von 208 Mio. € ausgegeben wurde, ohne dass zuvor abgesichert wurde, dass auch die anschließend notwendigen Fremdmittel gewährt werden. Nach Ansicht der Vertrauensanwälte des Vereins Anleger-helfen-Anlegern e. V. bestehen für Anleger gute Chancen, auch von den vermittelnden Banken Schadensersatz zu fordern, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung  sind diesen nämlich verpflichtet, die Anleger im Rahmen der Anlageberatung umfassend über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage zu informieren.

 

Zudem ist für die Anleger auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den so genannten Kick-Back-Zahlungen hilfreich (Beschluss vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07). Danach muss eine Bank gegenüber dem Kunden offen legen, wenn Sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anlage eine Rückvergütung (so genannte Kick-Back-Zahlung) erhält. Kommt die Bank im Rahmen der Beratung einer oder mehrerer Pflichten nicht nach, so macht sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

 

Viele Anleger, die sich in den letzten Monaten an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e. V. gewandt haben, konnte vor den Hintergrund dieser Rechtsprechung und mit Hilfe der Vertrauensanwälte schon geholfen werden. Auch in diesem Fall sollten Anleger daher nicht zögern, sich zu informieren. Schließlich schaden Informationen nur demjenigen, der sie nicht hat.

 

Betroffen Anleger sollten nicht zögern, sich mit ihrem Fall an den Verein zu wenden und von ihrem Fall berichten. Durch die Bündelung der Informationen, die die Anleger untereinander zusammentragen, entsteht dann oft genau das „Gesamtbild“, das letztendlich allen hilft, ganz im Sinn des Vereinszwecks Anleger-helfen-Anlegern e.V.

 

Anleger, die ebenfalls betroffen sind, können über unser Kontaktformular weitere Auskünfte erhalten.