Viele Anleger sind – zur Recht – verärgert! Anlass hierfür ist die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vom März diesen Jahres, welche die steuerliche Behandlung von Medienfonds neu regelt.
Bisher gingen diese davon aus, dass die Verluste aus der Medienfondsbeteiligung an der steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies galt zumindest bis zur besagten Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung.
Die Finanzverwaltung vollzieht jetzt eine Kehrtwende in ihrer steuerlichen Einstufung von Medienfonds und hat nunmehr entschieden, dass den Anlegern Steuervorteile aus ihren Beteiligung abzuerkennen sind, und zwar auch rückwirkend!
Diese geänderte Einstufung hat zur Folge, dass es zu einem Wegfall von anfänglichen steuerlich absetzbaren Verlusten in größerem Umfang und damit zu erheblichen Einkommensteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die betroffenen Anleger kommen kann. Dies führt buchstäblich dazu, dass sich die Beteiligung rückwirkend für die vergangenen Jahre von einem SteuerSPARmodell zu einem SteuerZAHLmodell wandelt.
Rechtliche Schritte gegen die veränderte steuerrechtliche Einstufung der Fonds stehen den einzelnen Anlegern nicht zur Verfügung. Auch sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittelverfahrens der Fonds-Geschäftsführung gegen die Entscheidung der Finanzverwaltung wohl eher fraglich.
Das ist jedoch kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen!
Es gilt nunmehr Informationen zusammenzutragen, zu bündeln und untereinander auszutauschen. Hier kommen wir ins Spiel: Wir, der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V., sind ein eingetragener Verein, der geschädigte Kapitalanleger dabei unterstützt, sich aus der Kostenfalle ihrer Kapitalanlage zu befreien.
Hiefür arbeiten wir mit auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Vertrauensanwälten zusammen. Diese haben für uns diesen – skandalösen – Vorgang im Hinblick auf sonstige rechtliche Möglichkeiten der Anleger hin überprüft.
Nach Überzeugung unserer Vertrauensanwälte besteht absolut kein Grund für Sie zu resignieren und die Hände untätig in den Schoß zu legen. In Anbetracht der Tatsache, dass es bei sämtlichen Anlegern um viel Geld geht, sollten Sie den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen die neue Einstufung nicht abwarten, sondern bereits jetzt parallel dazu tätig werden.
Grundsätzlich darf nach Einschätzung unserer Vertrauensanwälte in den meisten Fällen von guten Chancen ausgegangen werden, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein erster Ansatzpunkt hierfür dürften das Maß und der Umfang der Beratung sein, welche Sie beim Erwerb Ihrer Beteiligung erhalten haben. Ein Vermittler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich verpflichtet, Anleger umfassend über das empfohlene Produkt aufzuklären. Dazu gehört vor allem, dass er nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken des Anlageproduktes darzustellen hat. Weitere Ansatzpunkte sind zudem in den Fällen gegeben, in denen die Fonds-Beteiligung aus steuerlichen Gründen durch eine Bank fremdfinanziert wurde.
Anleger, die ebenfalls betroffen sind, können über unser Kontaktformular weitere Auskünfte erhalten.
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