wahl + partner GmbH: Hartmut Wahl setzt nach Phalanx auch die wahl + partner GmbH in den Sand – Das Märchen von der sicheren Rendite hat (vorläufig) ein Ende

Anlageobjekt der Firma wahl + Partner in Chemnitz (aufgenommen 2009)

 

Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09).

 

Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. beobachtet den Fall wahl + partner bereits seit langem und betreut eine Vielzahl von betroffenen Anlegern. Zusammen mit den Vertrauensanwälten des Vereins konnten bereits zahlreiche positive Entscheidungen für die geschädigten Wahl-Anleger und uns erstritten werden.

 

Jetzt, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen sich die Anleger die Frage, wie es weitergeht. Deswegen informieren wir Sie bereits heute!

 

Was Anleger jetzt wissen müssen:

 

  1. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es zunächst, sämtliche Gläubiger zu ermitteln und über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu informieren.

  1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögensverhältnisse begutachten und dann zusammen mit dem Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren durchgeführt wird, oder mangels Masse gar nicht durchgeführt werden kann.

  1. Die Gläubiger werden dann aufgefordert, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden.

  1. Vom Insolvenzgericht wird eine Gläubigerversammlung einberufen.

 

Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hilft den Anlegern dabei, dass sie im Insolvenzverfahren ein größeres Gewicht bekommen. Der einzelne Anleger allein kann sicherlich nicht mit anderen „Großgläubigern“ auf gleicher Augenhöhe verhandeln.

 

Zudem muss gewährleistet werden, dass die Anleger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt werden. Es ist nämlich nach Auskunft der Vertrauensanwälte des Vereins zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter die partiarischen Darlehen grds. als eine nachrangige Forderung qualifiziert. Eine nachrangige Forderung wird im Insolvenzverfahren jedoch erst dann berücksichtigt, wenn alle anderen (erstrangigen) Gläubiger befriedigt wurden.

 

Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. möchte daher zusammen mit den Vertrauensanwälten erreichen, dass die Forderungen der Anleger ebenfalls als erstrangige Forderungen berücksichtigt werden. Je mehr Stimmen daher gebündelt in das Insolvenzverfahren eingebracht werden, desto größer ist das Verhandlungspotential.

 

Anleger können sich an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. wenden und von ihrem Fall berichten. Durch die Bündelung der Informationen, die die Anleger untereinander zusammentragen, entsteht oft genau das „Gesamtbild“, das letztendlich allen hilft, ganz im Sinn des Vereinszwecks Anleger-helfen-Anlegern e.V.

 

Infomieren Sie sich! Informationen schaden nämlich nur demjenigen, der Sie nicht hat. Schreiben Sie uns hier eine Mitteilung!

 

 

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Kategorie: wahl+partner

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