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Sammelklage


Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hilft Anlegern Sammelklagen zu organisieren. 

In vielen Fällen ist nicht nur ein Einzelner betroffen, sondern eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Der Einzelnen steht oft vor unübewindbaren Hürden, die zur Beweisführung erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Es ist daher zielführend, die Interessen der geschädigten Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle Anleger.

Durch ein gemeinsames Vorgehen, kann oftmals bereits außgergerichtlich eine Einigung erzielt werden.

Kommt eine außergerichtliche Einigung aber nicht zustande, werden vom Verein geschädigte Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt oder durch treuhänderische Abtretungen die Voraussetzung für ein gemeinsames Vorgehen geschaffen.

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2006 (Az. XI ZR 294/05) wurden die Klagemöglichkeiten für Verbraucher gestärkt, Bericht der Tagesschau vom 15. November 2006.

Das Deutsche Recht kennt zwar keine "class actions" wie im us-amerikanischen Recht, dafür aber im Zivilprozess die sog. Streitgenossenschaft. Die zusammengeschlossenen Anleger bilden gewissermassen eine Klagegemeinschaft, weil der Sachverhalt und die Anspruchsgrundlage vollständig oder zumindest überwiegend identisch ist.

Auch besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass sich die geschädigten Anleger zu einer BGB-Gesellschaft zusammenschließen. Im juristischen Fachbeitrag "Sammelklagen durch eine BGB-Gesellschaft" in der Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenzeitschrift) - Ausgabe 21/2006 auf Seite 1469, führt Herr Prof. Dr. Harald Koch aus:

"Mit der Anerkennung der Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft hat die Rechtsprechung einen Weg für Sammelklagen eröffnet, der bisher zögerlich genutzt wird."

Hier setzt unser Verein an. Wir möchten geschädigte Anleger zusammen bringen, damit gemeinsam etwas erreicht werden kann!

Informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei, ob bereits bei Ihrer Kapitalanlage ein Sammelverfahren geplant ist oder bereits läuft.

 

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