
Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt den Anlegerschutz in Deutschland zu verbessern.
Vereinsmitglieder haben für den Verein mehrere Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Damit kommt der Verein seiner Aufgabe nach, den Anlegerschutz in Deutschland zu verbessern.
- Petition vom 05.01.2009:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei den Verjährungsvorschriften die Banken nicht weiter zu bevorzugen (ersatzlose Streichung des § 37a WpHG). Es gibt keinen Grund dafür, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken zu erschweren. Diese Ansprüche verjähren - ohne dass der Bankkunde von seinem Anspruch weiß - in drei Jahren. Bei Ansprüchen beispielsweise gegen Finanzberater beginnt die Verjährung hingegen erst, wenn der Geschädigte von seinem Anspruch wissen kann.
- Petition vom 21.01.2010:
Der Deutsche Bundestag möge die Einführung einer Sammelklage nach US-Vorbild beschließen, um den Anlegerschutz in Deutschland entscheidend zu verbessern.
Der Verein setzt sich schon seit längerem aktiv dafür ein, es Verbrauchern, insbesondere geschädigten Anlegern, zu ermöglichen ihre Rechte im Wege einer Sammelklage durchzusetzen.
Hohe Steuerlast und sinkende Rentenerwartungen - da finden Renditeversprechungen mit Steuervorteilen nur allzu leicht ein offenes Ohr. Kaum einer, der den Anpreisungen professioneller Vermittler über stetig steigende Ausschüttungen, Steuerersparnisse und einer zusätzlichen Rente im Alter widerstehen kann. Die Beteiligung sollte doch sicher sein, und sich praktisch von selbst finanzieren?! Ein Schelm wer angesichts dieser Verlockungen Böses denkt.
Die Realität jedoch sieht anders aus.
Tausende von Anlegern sind durch ihre Kapitalanlagen unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und wissen oftmals nicht sich daraus zu befreien. Ob es sich bei der Kapitalanlage um einen geschlossenen Immobilienfonds, einen Medienfonds oder eine atypisch stille Beteiligung handelt, ist dabei einerlei. Die Liste fehlgeschlagener Kapitalbeteiligungen ist lang.
Was bleibt?
Statt regelmäßiger Erträge und Steuervorteile sehen sich viele Anleger hohen Zinssätzen, Steuernachforderungen, dem Totalsverlust des eingesetzten Kapitals, Nachschußverpflichtungen oder einem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Hier setzen wir an. Unser Ziel ist es, geschädigten Anlegern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sie mit den Informationen zu versorgen, die ihnen bislang nicht zur Verfügung standen und ihnen Mittel und Wege aufzuzeigen, wie drohende Verluste vermieden, Risiken reduziert und bereits eingetretene Schäden wieder gut gemacht werden können.
Gehören auch Sie zum Kreis der Geschädigten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.